Perfektes System bei orthopädischer Versorgung durch SCHÜTZE-SCHUHE

SCHÜTZEMED ein in Kooperation von MEDWALKER und SCHÜTZE-SCHUHE entwickeltes, normengeprüftes Baukastensystem nach ÖNORM Z 1259, ermöglicht dem Orthopädieschuhmacher, orthopädische Anpassungen im Rahmen der gültigen Normen an Sicherheitsschuhen durchzuführen. Nach ÖNORM Z 1259 gefertigte Sicherheitsschuhe geben dem Arbeitgeber, als auch dem Orthopädieschuhmacher rechtliche Sicherheit und bieten dem Arbeitnehmer geeignete orthopädische Sicherheitsschuhe.

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Mehr Informationen über SCHÜTZEMED
und Orthopädieschuhmacher, die mit
SCHÜTZEMED arbeiten, finden Sie unter:

https://www.schuetzemed.com

  

ANSPRECHPARTNER für OSM

Stockinger GmbH
Steiffstraße 1
A-4710 Grieskirchen
Tel. +43 (0)7248/63775-0
Fax +43 (0)7248/63775-55
E-Mail: office@stockinger.co.at
http://www.stockinger.co.at

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Sicherheits- und Berufsschuhe zählen laut Gesetz zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA), müssen einer Baumusterprüfung unterzogen und mit einem CE-Kennzeichen versehen werden.

Jedwede nachträgliche Änderung ist nicht zulässig, da der Schuh somit nicht mehr dem Baumuster entspricht, das der Baumusterprüfbescheinigung zugrundeliegt und damit die Normenkonformität, die Gültigkeit der CE-Kennzeichnung und die
rechtliche Sicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verloren gehen.

Um auch Personen, die eine orthopädische Versorgung benötigen, die Möglichkeit für normenkonforme Sicherheits- und Berufsschuhe bieten zu
können, wurde in Österreich eine nationale Norm, die ÖNORM Z 1259, geschaffen. Diese Norm ist eine Verfahrensnorm, die die Herstellung, die Konformitätsbewertung und das in Verkehrbringen von orthopädischen Sicherheits- und Berufsschuhen regelt.

Die ÖNORM Z 1259 ist eine nationale Norm und in Österreich gültig. In Deutschland haben die Berufsgenossenschaften die Richtlinie DGUV 112-191 (frühere BGR 191) vorgegeben, die dem Arbeitgeber Hinweise liefert, wie er seine Schutzziele erreichen kann und ist nur in Deutschland anwendbar.

Gemäß der neuen ÖNORM Z 1259 gibt es die Möglichkeit, sogenannte „Orthopädie-Baukastensysteme“ zu verwenden. Diese Baukästen enthalten neben dem Schuh oder Halbfertigprodukt, auch alle für die Änderung des Schuhes erforderlichen Teile, sowie alle erforderlichen Unterlagen und hierfür eigens konzipierte Fertigungsvorgaben.

Der Hersteller des Baukastensystems reicht Prototypen, in Minimal- und Maximalausführung der orthopädischen Veränderung am
Schuh, bei einer notifizierten Prüfstelle zur Baumusterprüfverfahren
ein.

Sowohl die Minimal-, als auch die Maximalvariante werden nach der EN ISO 20345:2011 (Sicherheitsschuhe) bzw. EN ISO 20347:2012 (Berufsschuhe) geprüft. Bei positivem Prüfergebnis wird angenommen, dass alle Veränderungen die zwischen Minimal- und Maximalvariante liegen, ebenfalls den Anforderungen der Norm entsprechen. Somit wird die Möglichkeit von individuellen Anpassungen geschaffen.

ES GIBT 3 UNTERSCHIEDLICHE VARIANTEN ORTHOPÄDISCHER SICHERHEITSSCHUHE:

Variante A
Sicherheitsschuhe für Einlagenversorgung (fertiges Modell), ca. 90 %

Variante B
Baukastensystem (Halbfertigmodell) für Zurichtung (Stellungsausgleich, Höhenkorrektur, etc.), ca. 5 %

Variante C
Baukastensystem für die individuelle Anpassung von Sicherheitsschuhen (Maßschuh), ca. 5 %

Nach Erhalt der EG-Baumusterprüfbescheinigung kann mit Zustimmung des Baukastensystemherstellers jeder einschlägig qualifizierte orthopädische Fachbetrieb Sicherheits- und Berufsschuhe entsprechend den festgelegten Vorgaben „normkonform“ zurichten und eigenverantwortlich nach EN ISO 20345:2011 und ÖNORM Z 1259 kennzeichnen.